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Basisrente

Sie wollen sich eine solide Rente aufbauen und sich gleichzeitig noch etwas vom Staat zurückholen? Mit der Basisrente sorgen Sie gleichzeitig fürs Alter vor und sparen dabei auch noch Steuern. Eine besonders attraktive Vorsorgelösung für Angestellte, Freiberufler und Selbstständige, die sonst keine Chance auf eine staatliche Förderung hätten.

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Das ist für Sie drin: Basisrente (Rürup-Rente)

Lebenslange Rentenzahlung

Wenn Sie als versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn erreichen, erhalten Sie ab diesem Zeitpunkt Monat für Monat Rentenzahlungen aus der Basisrente.

Absicherung von Hinterbliebenen

Verstirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, erhalten die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen eine lebenslange Rentenzahlung. Die Höhe berechnet sich aus den eingezahlten Beiträgen bzw. während der Auszahlungsphase aus dem noch vorhandenen Verrentungskapital. Versorgungsberechtigte Hinterbliebene sind der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Leistungsmerkmale

  • Aufgeschobener Rentenzahlung (die je nach Wunsch ab dem vollendeten 62. Lebensjahr beginnen kann)
  • Möglichkeit flexibler, auch sehr hoher Zuzahlungen zur Ausschöpfung der maximalen staatlichen Förderung
  • Optional: bei Tod der versicherten Person erhält der Hinterbliebene eine Rentenzahlung
  • Optional Schutz bei Berufsunfähigkeit
  • Hohe garantierte Leistungen durch niedrige Abschluss- und Vertriebskosten

Im Ratgeber nachlesen

Häufig gestellte Fragen

Wer profitiert vom Abschluss einer Basisrente?

Da die Beiträge in hohem Maße von der Steuer absetzbar sind, kann sich die sogenannte Basisrente für jeden lohnen, der in Deutschland Steuern zahlt. Gerade für Selbstständige bietet sie jedoch einen ganz enormen Vorteil, denn nur dieser Altersvorsorge-Typ erlaubt eine steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Beiträge für Selbstständige.

Gibt es die Möglichkeit, Zusatzversicherungen einzuschließen?

Sie können zusätzlich zur Basisrente einen Hinterbliebenen- und einen Berufsunfähigkeits-Schutz vereinbaren. Bei der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sind die Beiträge nur dann steuerlich begünstigt, wenn auf die Hauptversicherung (also die Basisrente) mehr als 50 % der Beiträge entfallen.

Welche steuerlichen Besonderheiten gibt es bei der Basisrente?

Der Staat fördert die Basisrente ausschließlich über eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Die eingezahlten Beiträge können dabei als sogenannte Sonderausgaben über die Einkommensteuererklärung abgezogen werden. In 2023 beträgt das Abzugsvolumen 26.528 EUR. Im Falle der Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Höchstbetrag. Die Basisrente unterliegt in der Rentenbezugszeit derselben steuerlichen Behandlung wie die gesetzliche Rente. Das heißt: Versteuert wird nur der Teil der Rente, der über den jeweils gültigen steuerfreien Anteil hinausgeht. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Beiträge steuerlich gefördert wurden oder nicht. Die volle Besteuerung der Rentenleistungen gilt ab dem Jahr 2040. Bis dahin findet eine stufenweise Anpassung statt.

Welche weiteren Besonderheiten gibt es bei der Basisrente?

Der Vertrag ist nicht vererbbar, verpfändbar, übertragbar oder beleihbar. Die Leistung daraus ist als eine Art Leibrente für Sie persönlich gedacht. Deshalb hat der Gesetzgeber diese Regelungen als Bedingung für die Förderung vorgeschrieben.

Keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Unsere Vertrauensleute beraten Sie gerne im persönlichen Gespräch.

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Produktinformationsblätter

Produktinformationsblätter

Diese Muster-Informationsblätter sind kein Werbematerial, sondern stellen Ihnen wesentliche Produktinformationen über unsere zertifizierten Riester- und Basisrentenprodukte zur Verfügung. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen Ihnen dabei helfen, die Art, die Kosten sowie die möglichen Ertragschancen und Risiken dieser Produkte zu verstehen. Die Informationsblätter sollen einen Vergleich mit anderen Produkten ermöglichen.