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Privat-Haftpflicht

Eine Haftpflicht-Versicherung, die Sie weltweit schützt – und das zu günstigen Konditionen! Schon ab 6,21 € im Monat! Warum eine Haftpflicht-Versicherung wichtig ist? Sie haften schon bei geringfügigem Eigenverschulden mit Ihrem gesamten Vermögen! Damit Sie Ihr Erspartes nicht für Schadensersatz ausgeben müssen, sichern wir Sie ab. Wir regulieren begründete Schadenersatzansprüche für Sie und wehren unbegründete ab.

Echte Vorteile

Privat-Haftpflicht

z.B.
6,21 €
im Monat
So haben wir gerechnet

Berechnungsgrundlagen KOMFORT- Beitrag:

- Tarif: PHV KOMFORT-Deckung

- Versicherungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden 25 Mio Euro

- Geltungsbereich: Welt

- Vertragsdauer 5 Jahre

- Zahlungsperiode: Monatlich mit Lastschrift

- Versicherungsnehmer: Single, Geburtsdatum 01.01.2000

Berater finden

oder

Leistungen Privathaftpflicht

KOMFORTTOP
Versicherungssummen pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
KOMFORT
25.000.000 Euro
TOP
100.000.000 Euro
Auslandsaufenthalte
- in Europa zeitlich unbegrenzt, weltweit bis zu einem Jahr
KOMFORT
TOP

Versicherungsschutz bei Allmählichkeitsschäden
KOMFORT
TOP
Gefälligkeitsschäden (z.B. bei Umzugshilfe)
KOMFORT
TOP
Gewässerschäden durch ober- oder unterirdische Heizöltanks (Versicherungssumme 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden)
KOMFORT
bis 3.000 Liter
TOP
bis 10.000 Liter
Forderungsausfalldeckung
(Versicherungssumme 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden)
KOMFORT
TOP
- einschließlich Gewaltopferschutz bis 50.000 Euro für Personenschäden bei vorsätzlichem Handeln des Täters
KOMFORT
TOP
- inkl. Spezial-Schadenersatzrechtsschutz
KOMFORT
TOP
bis 150.000 Euro
Immobilien Versicherungssumme 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
KOMFORT
TOP
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
KOMFORT
TOP
- selbstgenutztes Ein-oder Zweifamilienhaus im Inland
KOMFORT
TOP
- selbstgenutztes unbebautes Grundstück bis 10.000 qm
KOMFORT
nach Vereinbarung
TOP
- Vermietung einer Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus
KOMFORT
TOP
- Vermietung einer sonstigen Wohnung im Inland, sofern im Versicherungsschein aufgeführt
KOMFORT
TOP
Bauherrenhaftpflicht
KOMFORT
TOP
- Bauarbeiten an mitversicherten Immobilien ohne Begrenzung von Bausumme und Eigenleistungen
KOMFORT
TOP
- weitere Bauarbeiten ohne Begrenzung von Eigenleistungen
KOMFORT
bis 100.000 Euro Bausumme
TOP
bis 200.000 Euro Bausumme
Mietsachschäden
KOMFORT
TOP
- an Wohnräumen und sonstigen Räumen zu privaten Zwecken
KOMFORT
TOP
- am Inventar einer gemieteten Reiseunterkunft
KOMFORT
bis 50.000 Euro
TOP
Betreiberhaﬞfpflicht für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen auf
selbst bewohnten Wohngebäuden bis 30 kWp
(Versicherungssumme 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden)
KOMFORT
nach Vereinbarung
TOP
Versicherungsschutz bei Verlust fremder Schlüssel
KOMFORT
TOP
- privat/ehrenamtlich oder im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft übernommen
KOMFORT
bis zu 50.000 Euro
TOP
bis zu 100.000 Euro
- beruflich übernommen
KOMFORT
bis zu 50.000 Euro
TOP
bis zu 100.000 Euro
TätigkeitenVersicherungssumme 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
KOMFORT
TOP
- entgeltliche Tätigkeiten als Tageseltern
KOMFORT
nach Vereinbarung
TOP
- bestimmte selbstständige gewerbliche Nebentätigkeiten
KOMFORT
TOP
bis 12.000 Euro Umsatz
Schäden durch deliktsunfähige mitversicherte Personen (in der Privatpflichtversicherung für Familien z.B. auch Schäden durch deliktsunfähige Kinder)
KOMFORT
bis 50.000 Euro
TOP
bis 100.000 Euro
Eigenschädendurch deliktsunfähige Enkelkinder, Urenkelkinder, Nichten/Neffen und Großnichten/-neffen
KOMFORT
TOP
bis 1.000 Euro
Schäden aus Austausch/Bereitstellung/
Übermittlung elektronischer Daten,
z.B. im Internet
KOMFORT
TOP
Teilnahme am Straßenverkehr
KOMFORT
TOP
- als Fußgängerin und Fußgänger, Radfahrerin und Radfahrer (auch auf Elektrofahrrad, soweit nicht versicherungspflichtig)
KOMFORT
TOP
- an „Jedermann-Radrennen“ im Amateursport
KOMFORT
TOP
Kitesport-Geräte (z.B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys):
KOMFORT
TOP
KraftfahrzeugeGebrauch von
KOMFORT
TOP
- Kraftfahrzeugen bis 6 km/h (Kranken- und Rollstühle)
KOMFORT
TOP
- selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern bis 20 km/h
KOMFORT
TOP
- nicht zulassungspflichtigen Kraftfahrzeug- Anhängern
KOMFORT
TOP
Be-und Entladeschäden
KOMFORT
TOP
bis 3.000 Euro
Abhandenkommen fremder Kfz-Schlüssel im vorübergehenden Besitz
KOMFORT
TOP
bis 3.000 Euro
Falschbetankung an geliehenen Kraftfahrzeugen
KOMFORT
TOP
bis 3.000 Euro
Ausgleich einer Kasko-Selbstbeteiligung, sofern z.B. mit einem geliehenen Pkw ein Kaskoschaden verursacht wurde
KOMFORT
TOP
bis 3.000 Euro
"Mallorca-Deckung" als Fahrerin oder Fahrer z.B. eines Pkw im europäischen Ausland
KOMFORT
TOP
Drohnen (privat genutzt) (Versicherungssumme 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden)
KOMFORT
bis 500 g
TOP
bis 5 Kg
Wassersportfahrzeuge
KOMFORT
TOP
- Ruder-/Schlauchboote, Windsurfbretter und fremde Segelboote
KOMFORT
TOP
- eigene Segelboote mit einer Segelfläche bis 15 m²
(Versicherungssumme 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden)
KOMFORT
TOP
Motorboote mit einer Motorleistung bis
KOMFORT
5 PS/3,7 kW
TOP
15 PS/11 kW
Schäden an zu privaten Zwecken geliehenen beweglichen Sachen (u.a. nicht an Kraftfahrzeugen) mit 150 Euro Selbstbeteiligung
KOMFORT
bis 50.000 Euro
TOP
bis 200.000 Euro
Tierhaltung:
KOMFORT
TOP
- zahme Haustieren und gezähmte Kleintiere, z.B. Hamster, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Papageien
KOMFORT
TOP
- ausgebildeter Assistenzhund (z.B. Blindenhund, medizinischer Warnhund) (Versicherungssumme 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden)
KOMFORT
TOP
- Schlagen, Spinnen und Skorpione inkl. Einfangkosten bis 10.000 Euro
KOMFORT
TOP
Sonstige Tierhaltung Versicherungssumme 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
KOMFORT
TOP
- bis zu drei Rinder
KOMFORT
TOP
- bis zu 10 Schafe, Schweine oder Ziegen
KOMFORT
TOP
Private Tierhütung, z.B. von fremden zahmen Haus-/Kleintieren, Hunden und Pferden
KOMFORT
TOP

Häufig gestellte Fragen

Wofür brauche ich eine Privat-Haftpflicht?

Eine Privat-Haftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet jeder für alle Schäden, die er schuldhaft verursacht hat, in unbegrenzter Höhe. Sie haften also mit Ihrem gesamten Vermögen: Mit allen Bank- oder Sparguthaben, dem Haus- und Grundbesitz inklusive der Einrichtungsgegenstände und natürlich auch mit Ihrem Lohn oder Gehalt. Bei einer späteren Erbschaft oder einem Lottogewinn kann selbst darauf zugegriffen werden. Oft sind es nur kleine Schäden: Sie sind irgendwo zu Besuch und werfen aus Versehen etwas um, was zerbricht.

Manchmal sind es aber auch Schäden, die viele 1.000 Euro oder sogar Millionen kosten: Beispielsweise wenn Sie als Fußgänger oder Fahrradfahrer einen Autounfall verursachen. Oder wenn Sie vielleicht für einen größeren Brand verantwortlich sind. Verzichten Sie also nicht auf eine Privat-Haftpflicht, damit so ein Schadenfall Sie nicht ruiniert. Aufgabe jeder Haftpflichtversicherung ist es, Sie und die jeweils über den Versicherungsvertrag mitversicherten Personen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme von Schadenersatzansprüchen freizustellen.

Außerdem prüfen wir für Sie, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden aufkommen müssen: Wenn die Forderung begründet ist, bezahlen wir den Schaden und die Sache ist für Sie erledigt. Wenn er aber unbegründet ist, schützen wir Sie, indem wir die Forderung abwehren. Kommt es hierüber zu einem Rechtsstreit, führen wir den Prozess und tragen wenn nötig auch die Kosten dafür

Sind Schäden an Personen mitversichert?

Ja. Die Privat-Haftpflicht deckt auch Personenschäden ab, die Sie anderen zufügen, sofern Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben. Unter Personenschäden versteht man alle Schäden, die durch die Verletzung, Gesundheitsschädigung oder den Tod von Personen entstehen.

Ist eine Haftpflicht-Versicherung eine „Pflicht-Versicherung“?

Nein, eine Privat-Haftpflicht ist eine freiwillige Versicherung. Das Wort "Pflicht" bezieht sich auf Ihre gesetzliche Verpflichtung, einen von Ihnen verursachten Schaden zu erstatten.

Diese Verpflichtung übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung für Sie. Daher sollte jeder diese wichtige Versicherung abschließen. So hat man keine finanziellen Nachteile, wenn durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit eine andere Person geschädigt wird.

Kann ich meinen Partner mitversichern?

Ehegatten sind automatisch beitragsfrei mitversichert. Einen Partner ohne Trauschein können Sie ebenfalls beitragsfrei einschließen lassen. Teilen Sie uns einfach den Namen mit – das ist schon alles.

Dies gilt natürlich nicht, wenn Sie eine Single-Haftpflichtversicherung abschließen. Dann gilt der Versicherungsschutz - wie das Wort schon sagt - nur für Sie. Ändert sich Ihr Single-Status, teilen Sie uns das einfach mit. Dann stellen wir Ihren Vertrag um und schließen auch Ihren Partner mit ein.

Mein Partner und ich haben jeweils bereits eine eigene Haftpflichtversicherung. Ist eine davon überflüssig?

Hier ist Ihre Wohnsituation entscheidend. Nur wenn beide Partner gemeinsam in einem Haushalt leben und dort auch beide angemeldet sind, können Sie sich einen der Verträge sparen. In diesem Fall sollten Sie beide Versicherungen über die neue Situation informieren. Die beiden Versicherer setzen sich dann untereinander in Verbindung. Meistens wird der Vertrag, der schon länger besteht, beibehalten. Der „jüngere“ Vertrag wird dann aufgehoben.

Wenn Sie aber unterschiedliche Wohnadressen haben, bleibt alles beim Alten und jeder benötigt seine eigene private Haftpflichtversicherung.

Wie ist der Versicherungsschutz für Kinder geregelt?

In der Privat-Haftpflichtversicherung für Familien sind Ihre minderjährigen Kinder mitversichert. Auch Ihre volljährigen unverheirateten Kinder sind mitversichert, solange sie sich noch in schulischer oder einer direkt anschließenden beruflichen Erstausbildung befinden.

Kinder unter 7 Jahren sind gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) deliktsunfähig und haften nicht selbst. Wenn sie Schäden anrichten und die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, kann niemand für den Schaden haftbar gemacht werden.

Im konkreten Fall müsste dennoch geprüft werden, ob Ihnen eventuell eine Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht zur Last gelegt werden kann und daher Sie anstelle Ihres Kindes für den Schaden aufkommen müssen. Ist das der Fall, dann bezahlt Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden für Sie.

Die Itzehoer bieten im Rahmen der KOMFORT- und der TOP-Deckung übrigens ergänzenden Versicherungsschutz durch den Einschluss von Schäden durch deliktsunfähige Kinder unter 7 Jahre.

Bin ich auch im Ausland versichert?

Die Privat-Haftpflicht gilt weltweit bis zu einer Dauer von einem Jahr. Bis dahin zieht eine Haftpflichtversicherung also immer mit um. Wenn Sie länger als ein Jahr im Ausland bleiben, informieren Sie bitte schriftlich die Itzehoer. Dann können wir die Geltungsdauer für Sie verlängern. Übrigens: Geltungsdauer bedeutet immer „am Stück“. Wenn Sie also beispielsweise über Weihnachten die Zeit zu Hause verbringen und danach wieder ins Ausland reisen, beginnt die Zeitspanne komplett von vorne und die Haftpflichtversicherung gilt wieder für ein weiteres ganz Jahr.

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ganz ins Ausland, dann müssen Sie sich in dem Land um eine neue Haftpflichtversicherung bemühen.

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