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Jahres-Reiserücktrittversicherung plus Urlaubsgarantie

Mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung sind Sie für alle Ihre Reisen abgesichert. Müssen Sie Ihre Reise aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung, einer Unfallverletzung oder bei Verlust seines Arbeitsplatzes stornieren, so erstatten wir die vertraglich vereinbarten Stornokosten. Der Versicherungsschutz in der Reise-Rücktrittsversicherung gilt bis zum Reiseantritt.

Profitieren Sie von den Vorteilen unserer Kooperation mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG bei der Wahl einer Jahres-Reiserücktrittversicherung plus Urlaubsgarantie.

Die Urlaubsgarantie bietet Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie die Reise bereits angetreten haben. Ob im Falle einer Reiseunterbrechung, eines Reiseabbruchs oder einer verspäteten Rückreise, wir erstatten z.B. bei einem versicherten Ereignis die Mehrkosten der Rückreise, bei Reiseabbruch die kompletten Reisekosten (max. innerhalb der ersten 8 Tage, später anteilig) oder die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.

Die Reise-Rücktrittsversicherung kann einzeln und in Kombination mit der Urlaubsgarantie hier online abgeschlossen werden.

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Das ist für Sie drin: Jahres-Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Leistungen Jahres-Reiserücktrittsversicherung

Bitte beachten Sie, dass in dieser Leistungsübersicht nicht alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jede unten aufgeführte Versicherung ist nur dann relevant, wenn diese auch im abgeschlossenen Tarif enthalten ist.

Versicherte Leistungen:
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Versicherte Leistung...

  • Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Versicherte Leistung...
  • Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Versicherte Leistung...
Bei verspätetem Reiseantritt
Versicherte Leistung...
  • Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
Versicherte Leistung...
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Versicherte Leistung...
Bei Umbuchung der Reise
Versicherte Leistung...
  • Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Versicherte Leistung...
  • Erstattung der Umbuchungskosten bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt
Versicherte Leistung...
bis 30,- EUR
Versicherte Gründe:
Versicherte Leistung...
Unerwartete schwere Erkrankung
Versicherte Leistung...
Tod, schwere Unfallverletzung
Versicherte Leistung...
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Versicherte Leistung...
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Versicherte Leistung...
Impfunverträglichkeit
Versicherte Leistung...
Organspende /-empfang
Versicherte Leistung...
Erheblicher Schaden (ab 2.500,- EUR) am Eigentum
der versicherten Person
Versicherte Leistung...
Unerwartete gerichtliche Ladung
Versicherte Leistung...
Adoption eines minderjährigen Kindes
Versicherte Leistung...
Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit
Versicherte Leistung...
Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel,
Versicherte Leistung...
Schüler-/Studentenschutz:
  • Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
  • Nichtversetzung
Versicherte Leistung...
Verkehrsmittelverspätung
Versicherte Leistung...
Erkrankung, Tod eines (r) zur Reise angemeldeten Hundes/ Katze
Versicherte Leistung...
kein Selbstbehalt
Versicherte Leistung...

Leistungen Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung)

Bitte beachten Sie, dass in dieser Leistungsübersicht nicht alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jede unten aufgeführte Versicherung ist nur dann relevant, wenn diese auch im abgeschlossenen Tarif enthalten ist.

Versicherte Leistungen:
Bei Reiseabbruch
Versicherte Leistung...
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Versicherte Leistung...
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
Versicherte Leistung...
Erstattung der nachweislich entstandenen
zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten
Versicherte Leistung...
Bei Unterbrechung der Reise
Versicherte Leistung...
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen
Reiseleistungen
Versicherte Leistung...
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können
Versicherte Leistung...
Bei verspäteter Rückreise
Versicherte Leistung...
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen
Versicherte Leistung...
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten
Versicherte Leistung...
Versicherte Gründe
Versicherte Leistung...
Unerwartete schwere Erkrankung
Versicherte Leistung...
Tod, schwere Unfallverletzung
Versicherte Leistung...
Schwangerschaft und Komplikationen während der Schwangerschaft
Versicherte Leistung...
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Versicherte Leistung...
Impfunverträglichkeit
Versicherte Leistung...
Organspende /-empfang
Versicherte Leistung...
Erheblicher Schaden (ab 2.500,- EUR) am Eigentum der versicherten Person
Versicherte Leistung...
unerwartete gerichtliche Ladung
Versicherte Leistung...
Adoption eines minderjährigen Kindes
Versicherte Leistung...
Verkehrsmittelverspätung
Versicherte Leistung...
Erkrankung, Tod eines (r) zur mitreisenden Hundes / Katze
Versicherte Leistung...
Kein Selbstbehalt
Versicherte Leistung...

Das sollten Sie außerdem wissen

Praktisch: Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin.

Sie können die Reiserücktrittsversicherung nicht nur in Anspruch nehmen, wenn Sie plötzlich krank werden. Versichert sind auch Rücktrittsgründe wie z. B. eine betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit, Verkehrsmittelverspätung, Komplikationen während einer Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es Beson­ders güns­tige Preise für Familien und Gruppen?

Familien können von besonders günstigen Konditionen profitieren: Versichern Sie maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind unter 21 Jahre, zahlen Sie den günstigen Familientarif. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder ein gemein­samer Wohnsitz notwendig. Maximal 7 Kinder sind in diesem Tarif versicherbar.

Bei der Jahres-Reiserücktrittskostenversicherung können auch 2 Erwachsene ohne Kinder den günstigeren Familientarif abschließen.

Auch als Gruppe profitieren Sie von attraktiven Preisen. Als geschlossene Reisegruppe gelten mindestens 10 (bei Bahnreisen 6) Personen, die eine gemeinsame Reisezeit und ein gemeinsames Reiseziel haben.

Was sind versicherte Rücktrittsgründe bei der Reiserücktrittsversicherung?

In folgenden Fällen ist die Reiserücktrittsversicherung für Sie da:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Tod
  • Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung implantierter Gelenke
  • Impfunverträglichkeit
  • Mitteilung eines Termins zur Organ­spende oder zum Empfang eines Organs
  • Betriebsbedingte Kündigung und Wieder­einstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500,- Euro) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Schüler- und Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung bei Schul- und Klassenreisen
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
  • Verkehrsmittelverspätung um mindesten 2 Stunden
  • Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person

Welche Ereignisse sind bei der Urlaubsgarantie versichert?

In folgenden Fällen ist die Urlaubs­garantie - Ihre Reiseabbruchversicherung - für Sie da:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
  • Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
  • Impfunverträglichkeit
  • Mitteilung eines Termins zur Organ­spende oder zum Empfang eines Organes
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500,- Euro) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
  • Verspätung öffentlicher Verkehrs­mittel um mindestens 2 Stunden
  • Bei Lawinen, Erdrutsch, Über­schwemmungen, Erdbeben oder Wirbelstürmen in Ihrem Urlaubsort.

Wer gehört zum Kreis der versicherten Personen bei der Reise­rücktritts­versicherung und der Urlaubsgarantie?

Die Reiserücktrittsversicherung oder Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung) leistet für Sie, wenn Sie selbst oder eine der folgenden versicherten Personen die Reise wegen eines versicherten Grundes nicht antreten kann:

  • Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.
  • Ihre Angehörigen und die Angehörigen des Ehepartners bzw. Lebensgefährten. Als Angehörige zählen der Ehe­partner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens­gemeinschaft, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Schwiegerkinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister, Enkel, Schwäger und Schwägerinnen, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten.
  • Die Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
  • Falls gesondert vereinbart Begleit­personen bei Gruppenreisen (z. B. Reisen mit Lehrern, Eltern, Skippern)

Fallen Selbstbeteiligungskosten an?

Bei der Jahres-Reiserücktrittsversicherung fallen keine Selbst­beteiligungs­kosten an.

Bei der einmaligen Reisekosten­versicherung müssen Sie keine Selbstbeteiligung zahlen, mit der Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt die Selbstbeteiligung 20 % des erstattungsfähigen Schadens oder mindestens 25,- Euro pro versicherter Person.

Sie können den Selbstbehalt optional auch vollständig ausschließen.

Wann kann ich die Versicherung abschließen?

Grundsätzlich sollten Sie die Reiserücktrittsversicherung abschließen, wenn Sie Ihren Urlaub buchen - so sind Sie sofort abgesichert. Der Versicherungs­abschluss sollte 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Doch auch Last-Minute-Buchungen können von uns versichert werden. Wenn zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger liegen, müssen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach der Buchung abschließen. Die Urlaubsgarantie kann davon unabhängig bis zum Reiseantritt abgeschlossen werden.

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung ist gültig bei allen Reisen, die Sie nach Versicherungsabschluss buchen. Wenn Sie bereits Reisen vor Abschluss gebucht haben, sind diese auch versichert, sofern zwischen Reisebuchung und Reisebeginn mindestens 30 Tage liegen. Weiterhin sind Reisen versichert, wenn weniger als 30 Tage zwischen Reisebuchung und -beginn liegen, aber der Abschluss der Jahres-Reiserücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgt.

Werden auch Umbuchungskosten von der Versicherung erstattet?

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen:

Falls Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund (z. B. unerwartet schwere Krankheit oder plötzlicher Arbeitsplatz­wechsel) umbuchen müssen, übernimmt die Versicherung die Umbuchungs­kosten bis zur Höhe der Stornokosten. Wird die Reise aus einem anderen Grund umgebucht, werden für eine Reise bis maximal 42 Tage vor Reisebeginn pauschal 30,- Euro pro versicherter Person erstattet.

Sind Schiffsreisen in der Reiserücktrittsversicherung enthalten?

Hier gelten gesonderte Konditionen bei Schiffsreisen:

Bei Schiffsreisen und Kreuzfahrten genießen Sie einen zusätzlichen Schutz: Falls Sie Ihr Kreuzfahrtschiff aufgrund einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden versäumen, erstattet Ihnen die Reisekostenversicherung notwendige Nachreisekosten. Die Höhe ist begrenzt: Erstattet werden die Kosten, die bei einer Stornierung angefallen wären - maximal jedoch 1.500,- Euro. So können Sie trotz Bahn­verspätungen oder Flugausfällen Ihre Traum-Kreuzfahrt antreten.

Aufgrund des Zusatzschutzes weichen die Konditionen der Reiserücktrittskostenversicherung bei Schiffsreisen etwas von den Prämien aller anderen Reisen ab.

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