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Teilnahmebedingungen

Der Norden hilft

Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme an der Aktion „Der Norden hilft“ akzeptiert der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden der Teilnehmer) und der Abstimmende bzw. die Abstimmende (im Folgenden der Abstimmende) diese Teilnahmebedingungen.

§ 1 Veranstalter

Veranstaltet wird die Aktion „Der Norden hilft“ von der Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein a.G., Itzehoer Platz, 25521 Itzehoe.

§ 2 Gewinne

Die Itzehoer Versicherungen vergeben ab Frühjahr 2017 monatlich einen Gewinn in Höhe von 1.000,- Euro inklusive Mehrwertsteuer an ein besonderes Projekt oder eine besondere Initiative.

§ 3 Registrierung Gewinnspiel, Freischaltung der Profile und Abstimmung

Um an der Aktion „Der Norden hilft“ teilzunehmen, muss der Teilnehmer auf der Seite „Itzehoer Versicherungen“ sein Einverständnis an der Teilnahme am Gewinnspiel erklären. Dies erfolgt über eine vom Veranstalter bereitgestelltes Kontaktformular „Der Norden hilft“: Der Teilnehmer lädt hierzu ein Foto oder Video hoch und verfasst einen Text in Form einer Kurzbeschreibung. Jeder Bewerber darf sich nur einmal bei der Aktion mit dem selben Projekt im Bewerbungszeitraum anmelden.

Vor der endgültigen Veröffentlichung prüft der Veranstalter die hochgeladenen Fotos, Texte und sonstigen Angaben auf unangemessene Inhalte gem. § 11. Erst dann sind diese auf der Webseite www.itzehoer. zu sehen. Die Freischaltung erfolgt schnellstmöglich. Aus einer verspäteten Freischaltung entstehen für den Teilnehmer keinerlei Ansprüche.

Einzelne Einreichungen können durch den Veranstalter auf den Social Media-Kanälen der Itzehoer Versicherungen zum Zwecke der Bekanntmachung des Gewinnspiels veröffentlicht werden (siehe Datenschutzhinweis III – 2.). Diese Veröffentlichungen erfolgen aufgrund subjektiver Kriterien und gelten nicht als Favorisierung oder Gewinnbekanntgabe.

Der Aktionszeitraum ist derzeit unbestimmt und kann jederzeit beendet werden.

Abstimmenden und Teilnehmern entstehen keinerlei Ansprüche, wenn aus technischen oder anderen Gründen die Teilnahme an der Abstimmung nicht möglich ist.

§ 4 Gewinnerermittlung, Gewinnerbenachrichtigung und Gewinnübergabe

Aus allen Teilnehmern am Gewinnspiel wird monatlich ein Gewinner ermittelt. Faktoren wie der persönliche Einsatz, die Einzigartigkeit des vorgestellten Projekts, der erzielten Wirkung und dem Rückhalt des Projekts in der Öffentlichkeit werden von der Jury zur Bewertung herangezogen und entscheiden u.a. über den Monatsgewinner.

Jedes in den Pool der Bewerber aufgenommene Projekt nimmt an insgesamt bis zu sechs aufeinander folgenden Gewinnrunden teil und kann dabei maximal einmal gewinnen. Ausnahme: Wenn es sich bei dem Projekt um eine Veranstaltung oder Maßnahme mit einem konkreten Datum der Ausrichtung bzw. einem Abschlussmoment handelt, scheidet es spätestens aus, sobald dieses Ereignis erreicht ist. Dies gilt auch, wenn es zu diesem Zeitpunkt noch nicht sechsmal in der Ziehung vertreten war.

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer ohne Ankündigung von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie das Gewinnspiel, insbesondere dessen Teilnahmevorgang, manipulieren oder dies versuchen und/oder gegen die Teilnahmeregeln verstoßen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Die Gewinne sind nicht auf andere Personen, Projekte oder Initiativen übertragbar. Gemeinnützige Vereine können den Betrag in Form einer Spende erhalten, andere reichen entsprechende Belege zur Aktion oder Initiative ein und bekommen das Geld erstattet. Alle Gewinne werden persönlich durch die Itzehoer Versicherungen überreicht. Die Übergabe erfolgt umgehend nach der Erklärung des Gewinners, den Gewinn anzunehmen. Die Gewinner werden unverzüglich nach Gewinnermittlung über die zuvor von ihnen angegebene Kontaktmöglichkeit, E-Mailadresse oder Postanschrift, benachrichtigt.

Gewinner sind verpflichtet, innerhalb von fünf Werktagen nach dem Zeitpunkt des Absendens der für ihn bestimmten Gewinnbenachrichtigung gegenüber dem Veranstalter per E-Mail zu erklären, ob er den Gewinn annimmt. Erfolgt diese Erklärung nicht oder nicht fristgemäß, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn.

§ 5 Teilnahmeberechtigung

Voraussetzung zur Teilnahme ist ein konkretes nachweisliches Projekt in der Bundesrepublik Deutschland von Ehrenamtlern, das auf diese Weise gefördert und von einer Einzelperson als Ansprechpartner dokumentiert und vertreten wird. Dabei kann es sich sowohl um einen losen Zusammenschluss von Freiwilligen als auch um einen festen Verein oder eine bestehende Organisation handeln.

Thematisch gibt es keine Eingrenzungen an das Projekt.

Als das Projekt oder die Initiative vertretende Einzelperson und Ansprechpartner teilnahmeberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, mit Projekten in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.

Zugelassen sind außerdem Projekte im 20-Kilometer-Radius um Itzehoer Agenturen in den Bundesländern Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt. Die Anmeldung zur Teilnahme gilt für den gesamten Zeitraum des Gewinnspiels.

§ 6 Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte etc.

Der Teilnehmer versichert und erklärt mit seiner Teilnahme, dass er über alle Rechte am eingereichten Foto verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte hat, dass das Foto frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Foto veröffentlicht wird. Der Teilnehmer versichert dieses auf Wunsch schriftlich. Digital nachbearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten. Es ist die Pflicht des Teilnehmers, diese und alle anderen Voraussetzungen zu überprüfen. Der Veranstalter wird diese nicht überprüfen. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer den Veranstalter von allen Ansprüchen frei.

§ 7 Vorzeitige Beendigung der Aktion

Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen die Veranstalter Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann. Liegen diese Gründe im Verhalten eines Teilnehmers oder mehrerer Teilnehmer begründet, kann der Veranstalter von dieser Person/diesen Personen den entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Das unbeschränkte Nutzungsrecht an den übermittelten Bildern (§ 10) bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Zeitlicher Ablauf, Ende der Abstimmung

Die Ermittlung und Bekanntgabe des monatlichen Gewinners findet jeweils Mitte eines jeden Monats statt. Gewinner werden über die Internet- und die Social Media-Auftritte der Itzehoer Versicherungen bekannt gegeben.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Bewerber in den Kreis der Gewinner zu berufen. Die Zahl der Gewinner wird um die Zahl der Berufenen erweitert.

§ 9 Inhalte

1. Die im Rahmen der Aktion hochgeladenen Fotos, eingestellten Texte und sonstigen angegebenen Daten dürfen nicht als obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechts- oder linksradikal und/oder als sonst verwerflich anzusehen sein. Ebenso wenig dürfen sie den Geschäftsinteressen des Veranstalters entgegenstehen. Der Upload entsprechender Bilder, Texte oder sonstiger Daten kann den Ausschluss von der Aktion nach sich ziehen.

2. Der Veranstalter behält sich vor, hochgeladene Bilder vor oder nach der Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen zu löschen.

§ 10 Rechtseinräumung

Jeder Teilnehmer räumt dem Veranstalter bis zum Zeitpunkt der Löschung die räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte eingereichter Daten, Fotos, Videos und anderer, digitaler wie analoger Materialien ein. Darin eingeschlossen sind das Recht zur Bearbeitung an den freigegebenen Inhalten für die Berichterstattung über das Gewinnspiel, die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit sowie eine werbliche Nutzung. Eine detaillierte Aufschlüsselung findet sich unter den Datenschutzbestimmungen

§ 11 Datenschutz

Achten Sie hierbei auf unsere Datenschutzbestimmungen .

§ 12 Aktionszeitraum

Der Beginn des Aktionszeitraum des Hauptgewinnspiels ist Montag, 03. April 2017 00:00 Uhr, die Aktion läuft auf unbefristete Zeit und kann jederzeit beendet werden.

§ 13 Widerrufsrecht

Der Teilnehmer kann der Nutzung seiner Daten zur Durchführung des Gewinnspiels jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, z.B. durch E-Mail an die Adresse social-media@itzehoer.de. Folge des Widerspruchs ist, dass die gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht werden und die Teilnahme an dem Gewinnspiel endet.

§ 14 Haftung

Der Veranstalter haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter – weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger – Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für vom Veranstalter, den jeweiligen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung der Veranstalter ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch für etwaige Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei einem Ausschluss oder bei vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels.

§ 15 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.