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Mit Handy am Steuer erwischt? Empfindliche Strafen bei Handyverstoß

Schnell eine WhatsApp-Nachricht lesen, mal eben eine Adresse googeln oder eine SMS tippen? Viele Fahrer unterschätzen die Gefahr der Handynutzung am Steuer. Dabei kann schon ein kurzer Blick auf den Bildschirm des Smartphones Menschenleben kosten. Wer beim Handyverstoß erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. In welchen Fällen die Nutzung des Mobiltelefons erlaubt ist, wie hoch die Strafen bei Verstößen ausfallen und ob die Versicherung bei einem Unfall trotzdem zahlt, klärt dieser Beitrag.

Das Handy ist als Alltagsbegleiter aus dem Fahrzeug-Cockpit nicht wegzudenken. Allerdings ist die Nutzung von elektronischen Geräten zur Kommunikation während der Fahrt strafbar. Das regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Laut einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbandes Bitkom lässt sich trotzdem über die Hälfte der befragten Fahrer durch ihr Smartphone ablenken:

  • 44 Prozent telefonieren am Steuer mit dem Handy am Ohr.
  • 51 Prozent lesen während der Fahrt Kurznachrichten wie SMS oder WhatsApp.
  • 31 Prozent tippen selbst Nachrichten unterwegs.
  • 19 Prozent rufen ihre E-Mails ab und lesen sie nebenbei.
  • 15 Prozent beantwortet die elektronische Post sogar.

Das sind alarmierende Zahlen. Ablenkung am Steuer gilt als eine der Hauptursachen für Unfälle. Ein kurzer unachtsamer Moment kann dem Fahrer, den Fahrzeuginsassen oder andere Verkehrsteilnehmer das Leben kosten. Dementsprechend hoch sind die Strafen bei einem sogenannten Handyverstoß.

Straßenverkehrsordnung: Welche Handynutzung ist verboten, was ist erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung besagt: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“ (§ 23, Absatz 1a)

Handynutzung verboten

Laut Straßenverkehrsordnung ist die Nutzung des Handys während der Motor läuft grundsätzlich verboten, wenn der Fahrer das Gerät in der Hand hält.

Es ist nicht erlaubt,

  • mit dem Handy in der Hand oder am Ohr zu telefonieren.
  • eine SMS zu schreiben oder zu lesen.
  • die Uhrzeit auf dem Handy abzulesen.
  • einen Anruf wegzudrücken.
  • eine Navigations-App per Touchscreen zu bedienen oder andere Apps zu nutzen.
  • zu fotografieren.
  • im Hintergrund im Internet zu surfen.

All diese Tätigkeiten fordern Aufmerksamkeit und lenken vom Verkehr ab. Erlaubt ist nur ein Blick, der kürzer als eine Sekunde dauert.

Skypen beim Autofahren

Ein Videotelefonat via Skype oder WhatsApp ist nach einem Urteil des Amtsgerichts Magdeburg ebenfalls rechtswidrig.

Der Grund: Selbst, wenn das Handy dabei in einer Halterung steckt, ist die Ablenkung während der Fahrt zu groß. Denn der Fahrer schaut dabei länger auf das Display und konzentriert sich nicht mehr auf den Verkehr (Az. 50 OWi 775 Js 15999/18 (332/18)).

Handynutzung erlaubt

Handynutzung im Auto ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Wer das Handy per Sprachsteuerung bedient und sich Nachrichten oder E-Mails vorlesen lässt beziehungsweise Antworten diktiert, bewegt sich legal im grünen Bereich. Mit einer Freisprecheinrichtung oder einem Headset ist sogar das Telefonieren im Auto erlaubt. Das Headset darf jedoch die Verkehrsgeräusche nicht ausblenden.

Eine derartige technische Ausstattung ist nicht vorhanden? Dann bleibt bei einem dringenden Anruf nur eins: Runter von der Straße und auf einen Parkplatz fahren. „Mit abgestelltem Motor ist das Telefonieren im Auto selbstverständlich erlaubt“, erläutert Thiess Johannssen von der Itzehoer Versicherung. „Allerdings gilt die Start-Stopp-Funktion nicht als Ausschalten des Motors. Der Motor bleibt dabei in Wartestellung. Darum gilt auch hier: Hände weg vom Handy.“

Steht das Fahrzeug mit abgestelltem Motor an einem Bahnübergang, einer roten Ampel oder im Stau, darf der Fahrer telefonieren und sein Handy nutzen. Spätestens wenn er den Wagen wieder anlässt, muss er dann allerdings das Smartphone beiseitelegen.

Auf der Autobahn nutzen manche Autofahrer den Seitenstreifen, um anzuhalten und ein kurzes Telefonat zu führen. Das ist nicht nur lebensgefährlich, sondern verstößt gegen § 18 Absatz 8 StVO. Der Seitenstreifen ist für Notfälle gedacht. Nur wenn Autofahrer ein technisches Problem haben, dürfen sie dort halten. Sonst droht ebenfalls ein Bußgeld.

Telefonieren im Auto mit Handy am Ohr

Wird ein Fahrer am Steuer mit dem Smartphone am Ohr erwischt, bedeutet das ein Bußgeld in Höhe von 100 EUR. Außerdem gibt es einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister. „Wenn der Fahrer durch die Handynutzung allerdings andere Menschen gefährdet oder einen Unfall verursacht, steigt das Bußgeld“, erklärt Verkehrsexperte Thiess Johannssen. „Dann führt der Handyverstoß zu zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot.“

Bei einem Unfall mit Verletzten oder mit Todesfolge gibt es zusätzlich eine Strafanzeige.

Handyverstoß in Tateinheit mit weiteren Verkehrsverstößen

Wer bei zu hoher Geschwindigkeit oder beim Überfahren einer roten Ampel mit dem Handy am Ohr geblitzt wird, begeht gleich zwei Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. „Dann muss der Fahrer das höhere Bußgeld in voller Höhe zahlen. Das geringere Bußgeld wird um die Hälfte reduziert und addiert“, weiß Johannssen.

Die Punkte und Fahrverbote werden addiert. Wer beispielsweise für die Handynutzung einen Punkt und für das Überfahren einer roten Ampel einen Punkt bekommt, wird mit zwei Punkten in Flensburg bestraft.

Längeres Fahrverbot für Wiederholungstäter

Ein Fahrer, der mehrfach mit dem Smartphone am Steuer erwischt wird, begeht eine beharrliche Pflichtverletzung. Dafür gib es ein Fahrverbot.

Laut § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann dieses für bis zu drei Monate verhängt werden.

Handy am Steuer in der Probezeit

Ein Handyverstoß in der Probezeit gilt als sogenannter A-Verstoß. Dadurch verlängert sich die Probezeit um zwei zusätzliche Jahre. „Außerdem muss der Fahrer an einem Aufbauseminar teilnehmen“, so Thiess Johannssen. „Bei zwei A-Verstößen verliert der Fahrer die Fahrerlaubnis.“

Handyverstoß bei Radfahrern

Was kaum jemand weiß: Auch beim Fahrradfahren ist es verboten, das Handy zu nutzen. Ein Rechtsverstoß kostet 55 Euro (Bußgeldkatalog Nummer 246.4).

Eine Ausnahme sind Pedelecs: Sie gelten nicht als Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes. Auf dem Pedelec ist es erlaubt zu telefonieren oder das Handy zu nutzen.

Kurz & knapp: Geldbußen bei Verstößen

Ein Handyverstoß zieht eine Strafe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich. Passiert der Handyverstoß in der Probezeit verlängert sich diese um zwei Jahre. Außerdem muss der Fahrer ein Aufbauseminar besuchen.

  • Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 150 EUR an. Weitere Strafen sind ein Punkt und ein Monat Fahrverbot.
  • Bei Sachbeschädigung sind 200 EUR fällig. Dazu kommen ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
  • Wiederholungstäter müssen auch bei der Handynutzung ohne Gefährdung anderer und ohne Sachbeschädigung mit einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten rechnen.

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit Handy am Steuer?

Die Handynutzung am Steuer stellt nach § 276 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine Fahrlässigkeit dar, weil der Fahrer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat. In dem Fall zahlen die meisten Kasko-Versicherungen nicht.

Die Itzehoer reguliert die Schäden am eigenen Auto, wenn der Fahrer sich für den Kasko-Tarif KOMPLETT oder TOP DRIVE entschieden hat“, so Thiess Johannssen. „Für den Geschädigten kommt die Haftpflichtversicherung in jedem Fall auf.“

Tipps zum sicheren Umgang dem Handy während der Fahrt

Am besten ist es, sich an die Gesetze zu halten und es gar nicht erst zu einem Unfall kommen zu lassen. Vielfahrer, die auf die Kommunikation via Smartphone angewiesen sind, sollten eine Freisprechanlage installieren. Zum Abrufen und Versenden von Nachrichten eignet sich eine Sprachsteuerung.

Auf diese Weise ist die Handynutzung sicher und bequem. Das vermeidet unnötigen Stress und sorgt dafür, dass der Fahrer sich auf den Verkehr konzentrieren kann.

Es spricht nichts gegen die Nutzung des Smartphones als Navi: Einfach vor Fahrtantritt das Ziel eingeben und alle wichtigen Einstellungen vornehmen. Dann kann nichts passieren. Führt um ein Telefonat kein Weg herum, bleibt der Stopp an der Tankstelle oder auf einem Parkplatz.

So lassen sich Handyverstöße wegen des Telefonierens im Auto leicht vermeiden.