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Grüne Karte

Internationale Versicherungskarte für KFZ

Kfz-Versicherungsschutz im Ausland: Die Grüne Karte

Die „Grüne Versicherungskarte" wird auch „Internationale Versicherungskarte“ (IVK) genannt. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland verreisen möchten, gilt die Grüne Versicherungskarte als Nachweis, dass in diesem Land für Ihr Fahrzeug Kfz-Haftpflicht-Versicherung besteht.

Auch auf Reisen gut versichert

Im Fall eines Unfalls im Ausland kann sich der von Ihnen Geschädigte bei Vorlage Ihrer IVK alle Daten, die wichtig zur Schadenregulierung sind, notieren und sich an das Grüne Karte Büro des jeweiligen Landes wenden. Umgekehrt hilft Ihnen die IVK in Deutschland, wenn Sie durch einen ausländischen Unfallverursacher geschädigt werden, alle wichtigen Daten festzuhalten.

Nicht erforderlich ist das Mitführen der Grüne Karte dort, wo das Kennzeichenabkommen gilt, d. h. das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs als alleiniger Versicherungsnachweis genügt.

In einigen Ländern (z.B. Italien und Spanien) ist die Grüne Karte für die Einreise nicht notwendig, wird jedoch bei einem Unfall verlangt. Auch wenn die Grüne Karte nicht in allen Ländern zur Einreise oder bei einem Unfall benötigt wird, ist sie ein hilfreicher Reisebegleiter. Sie bescheinigt Versicherungsschutz nach den Bestimmungen des Gastlandes und hilft so, im Schadensfall Misstrauen abzubauen. Außerdem nennt sie Adressen einer Regulierungshilfe im Gastland.

Besitz der IVK empfehlenswert in den Mitgliedstatten der Europäischen Union

  • Österreich (A)
  • Belgien (B)
  • Dänemark (DK)
  • Deutschland (D)
  • Estland (EST)
  • Frankreich (F)
  • Finnland (FIN)
  • Griechenland (GR)
  • Großbritannien (GB)
  • Italien (I)
  • Irland (IRL)
  • Lettland (LV)
  • Litauen (LT)
  • Luxemburg (L)
  • Malta (M)
  • Niederlande (NL)
  • Polen (PL)
  • Portugal (P)
  • Rumänien (RO)
  • Schweden (S)
  • Slowakei (SK)
  • Spanien (E)
  • Tschechien (CZ)
  • Ungarn (H)
  • Zypern (CY)

Besitz der IVK empfehlenswert in weiteren europäischen Ländern

  • Schweiz (CH)
  • Island (IS)
  • Kroatien (HR)
  • Norwegen (N)
  • Andorra (AND)

IVK vorgeschrieben in folgenden Ländern Europas

  • Albanien (AL)
  • Bosnien-Herzegowina (BIH)
  • Mazedonien (MK)
  • Moldawien (MD)
  • Russland (RUS, zusätzlich die asiatischen Teile des Landes)
  • Ukraine (UA)
  • Republik Serbien und Montenegro (SCG)
  • Weißrussland (BY)

IVK vorgeschrieben in folgenden außereuropäischen Ländern und Mittelmeer-Anrainerstaaten

  • Israel (IL)
  • Iran (IR)
  • Marokko (MA)
  • Tunesien (TU)
  • Türkei (TR, einschließlich des asiatischen Teiles östlich vom Bosporus)

Wichtig zu wissen: Länder, für die überhaupt eine grüne IVK ausgestellt werden kann, sind auf der Rückseite dieser Karte aufgeführt. Versicherungsschutz außerhalb Europas besteht nur im Rahmen der Internationalen Versicherungskarte in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, nicht aber in der Fahrzeug- und Kraftfahrt-Unfallversicherung. Eine Ausweitung des Versicherungsschutzes muss mit dern Itzehoer Versicherungen besonders vereinbart werden. Die Itzehoer empfehlen unabhängig von diesen Regelungen, bei allen Auslandsfahrten immer die IVK mitzuführen, damit im Schadenfall die dort genannten Regulierungsstellen kontaktiert werden können und sich Formalitäten nach einem etwaigen Unfall in jedem Fall vereinfachen.

Bitte beachten Sie bei der Planung Ihrer Auslandsreise, dass der Versand der Grünen Versicherungskarte einige Tage in Anspruch nehmen kann.