Die Pflegekasse kann Pflegegeld auszahlen, wenn der Pflegebedürftige damit die erforderlichen Pflegeleistungen durch private Pflegepersonen in geeigneter Weise sicherstellen kann. Eine Kombination mit der Pflegesachleistung ist möglich.
Das Pflegegeld beträgt monatlich:
Pflegestufe I………..316 Euro
Pflegestufe II……….545 Euro
Pflegestufe III……..728 Euro
Pflegesachleistung (häusliche Pflege)
Die häusliche Pflege (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) wird durch qualifizierte Pflegekräfte eines professionellen Pflegedienstes geleistet.
Von den Pflegekassen werden monatlich maximal übernommen:
Pflegestufe I ............ 689 Euro
Pflegestufe II ........... 1.298 Euro
Pflegestufe III ........ 1.612 Euro
Härtefälle ............. 1.995 Euro
Tages- und Nachtpflege
Je nach Pflegestufe:
Pflegestufe I ......... 1.298 Euro
Pflegestufe II ........ 1.612 Euro
Pflegestufe III ..... 1.995 Euro
Kurzzeit-/Urlaubs-/Ersatzpflege
1x pro Jahr bis zu 4 Wochen Kostenübernahme bis zu 1.432 Euro
Vollstationäre Pflege (Heimpflege)
Für die vollstationäre Pflege, das heißt Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Pflegekosten und Investitionskosten, übernimmt die Pflegekasse monatlich folgende Beträge pauschal:
Pflegestufe I ............. 770 Euro
Pflegestufe II ............ 1.262 Euro
Pflegestufe III ........... 1.775 Euro
Härtefälle ................ 2.005 Euro
Oft reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung jedoch nicht aus, um eine wirklich gute Betreuung im Pflegefall zu bezahlen. Zum Beispiel kann die Versorgungslücke bei stationärer Pflege in Pflegestufe III mehr als 1.800 Euro pro Monat betragen. Wer im Pflegefall seine Lebensqualität erhalten möchte, sollte also rechtzeitig mit einer privaten Pflegeversicherung der Itzehoer vorsorgen.