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Berufsunfähigkeitsversicherung

Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig ist

Was tun, wenn Sie nach einer körperlichen oder psychischen Erkrankung nicht mehr arbeiten können? Wenn niemand Ihren Betrieb weiterführen kann und Ihnen und Ihrer Familie so die Existenzgrundlage entzogen wird? Für viele Arbeitnehmer ist diese Vorstellung ein Albtraum. Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der Itzehoer schlafen Sie ruhig. Wir sichern Sie im Ernstfall ab. Damit Sie sich voll und ganz auf Ihren Beruf konzentrieren können und keine unnötigen Gedanken machen müssen. Wir sorgen dafür, dass Sie auch im Ernstfall weiterhin Ihr Auskommen haben.

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Das ist für Sie drin: Berufsunfähigkeitsversicherung

Leistungsstarke Absicherung gegen Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird zur Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit abgeschlossen.

Wir bieten Ihnen ausgezeichneten Schutz für den Fall der Fälle:

    • Verzicht auf die abstrakte Verweisung für alle Berufsgruppen: Ein berufsunfähig gewordener Zimmermann sitzt nach einem Unfall im Rollstuhl. Er erhält von der Itzehoer die volle Leistung. Eine Verweisung in einen beliebigen anderen Beruf wird nicht vorgenommen – für die Itzehoer genügt es, wenn Sie Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr nachgehen können.
    • Verzicht auf die konkrete Verweisung bei mehr als 20 % Einkommensreduzierung: Ein berufsunfähig gewordener Zimmermann hat für sich selbst entschieden, eine Umschulung zum Bürokaufmann zu absolvieren. Sofern er dadurch eine Einkommensreduzierung um mehr als 20 Prozent zu seinem bisherigen Einkommen erleidet, zahlen wir weiterhin die vereinbarte Rente.
    • Keine Umschulungsverpflichtung
    • Wiedereingliederungshilfevon sechs Monatsrenten bei Wegfall der Berufunfähigkeit und erfolgreicher Umschulung
    • Ausscheiden aus dem Berufsleben– hier berücksichtigen dei Itzehoer im Leistungsfall den zuletzt ausgeübten Beruf (z. B. Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit)
    • Volle Absicherung des Zielberufes
      • für Auszubildende nach der Hälfte der vorgesehenen Ausbildungszeit
      • für Vollzeit-Studenten
    • Infektionsklausel für alle Berufe – volle Leistung, wenn im Fall einer Infektion ein behördliches Tätigkeitsverbot von mindestens sechs Monaten verhängt wird
    • Absicherung auch für Schüler und Hausfrauen/Hausmänner
    • Leistung ab Eintritt der Berufsunfähigkeit ohne zeitliche Einschränkung (keine Anmeldefrist)
    • Leistung bei Vergehen im Straßenverkehr (kein Vorsatz)
    • Freie Arztwahl im Leistungsfall
    • Keine Anzeigepflicht und Beitragserhöhung bei einem Berufswechsel oder bei Aufnahme eines gefährlichen Hobbys
    • Ereignisabhängige Nachversicherungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zum 45. Lebensjahr z. B. bei Heirat, Geburt, Hausfinanzierung (verbleibende Versicherungsdauer noch mind. 5 Jahre)
    • Ereignisunabhängige Nachversicherungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne besonderes Ereignis in den ersten fünf Jahren bis zum 35. Lebensjahr (verbleibende Versicherungsdauer noch mind. 10 Jahre)
    • Monatliche Rentenzahlung
    • Weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung
    • Beitrags-und Leistungsdynamikeinschluss möglich – um den Versicherungsschutz den ständig steigenden Lebenshaltungskosten anzupassen

Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit

Bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % übernimmt die Itzehoer die weitere Beitragszahlung für Sie. Dadurch bleibt Ihr Versicherungsschutz voll erhalten.

Beitragsbefreiung und Barrente

Bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % übernimmt die Itzehoer die weitere Beitragszahlung für Sie und zahlt Ihnen die vereinbarte monatliche Rente vierteljährlich im Voraus aus.

Kundenmeinungen

Staatliche Hilfe - Fehlanzeige

So wenig bleibt, wenn Ihre Arbeitskraft fehlt

Arbeitnehmer in den ersten fünf Berufsjahren

Keine staatliche Absicherung in den ersten fünf Berufsjahren

Arbeitnehmer ab dem 6. Berufsjahr

Ab dem 6. Berufsjahr erhalten Sie ca. 36% Ihres letzten Bruttoeinkommens als volle Erwerbsminderungsrente (Arbeitsfähigkeit bis max. 3 Std. täglich)

Häufig gestellte Fragen

Warum ist Berufsunfähigkeits-Schutz wichtig?

Die Gefahr, berufsunfähig zu werden, wird oft unterschätzt.

Rund jeder dritte Arbeitnehmer und jeder fünfte Angestellte muss vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden. Die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit ist heutzutage eine psychische Erkrankung. Die ständige Erreichbarkeit, Stress, Mobbing und der steigende Leistungsdruck im Job machen viele Menschen krank.

Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, verliert oft die Grundlage seiner Existenz.

Welche Leistungen werden aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit gezahlt?

Zum 01.01.2001 wurde die Berufsunfähigkeits-Rente durch die Erwerbsminderungs-Rente ersetzt. Die volle Rente erhält danach nur noch, wer weniger als 3 Stunden täglich einer beliebigen Tätigkeit nachgehen kann. Wer noch mehr als 3, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann, hat nur Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungs-Rente. Dabei gilt jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als zumutbar. Berufsunfähigkeits-Schutz haben lediglich Versicherte, die vor dem 02.02.1961 geboren wurden. Allerdings wird - im Gegensatz zu früher - dann nur noch die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Und die liegt deutlich niedriger als die frühere Berufsunfähigkeits-Rente.

Das heißt für Sie:

  • Gesetzliche Renten wegen Berufsunfähigkeit fallen weg
  • Wer noch 6 Stunden und mehr pro Tag arbeiten kann, erhält noch nicht mal die gesetzliche Erwerbsminderungsrente
  • Wer aufgrund einer Krankheit oder Behinderung täglich nur noch 3 bis 6 Stunden arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente.
  • Das sind bloß ca. 18 % des letzten Bruttoeinkommens*. Steht keine Arbeitsstelle zur Verfügung, wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Das wären ca. 36 % des letzten Bruttoeinkommens*.
  • Wer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält zwar die volle Erwerbsminderungsrente, aber die beträgt auch nur ca. 36 % des letzten Bruttoeinkommens*.
  • Maßstab für die Feststellung der Erwerbsminderung ist für alle unter 40-Jährigen allein das Leistungsvermögen in jeder nur denkbaren Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

* Maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Welche Absicherung ist sinnvoll?

Berufstätige sollten ca. 70 % des Netto-Einkommens als Berufsunfähigkeits-Rente absichern.

Wie flexibel bin ich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der Itzehoer?

Eine gute Handvoll Ereignisse ermöglicht es Ihnen, ohne erneute Gesundheitsprüfung und innerhalb von 6 Monaten nach deren Eintritt den Berufsunfähigkeits-Schutz zu erhöhen.

Das sind zum Beispiel:

  • Heirat
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Aufnahme eines Darlehens von mindestens 100.000 Euro für den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie
  • Erfolgreicher Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung

Ab welchem Alter kann ich die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Das Eintrittsalter in die Versicherung reicht von 15 bis 50 Jahre. Je früher, umso besser. Die gesetzliche Vorsorge reicht nicht! Finanzielle Verpflichtungen nehmen auf Berufsunfähigkeit keine Rücksicht. Ohne private Vorsorge droht deshalb schnell der soziale Absturz.

Reicht die gesetzliche Vorsorge nicht?

Nein, denn die staatliche Vorsorge deckt nicht einmal die Hälfte der Lebenshaltungskosten. Ohne private Vorsorge heißt es im Ernstfall dann schnell „Land unter“.

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